Sponsoringbedingungen der OrangeFamily
Stand: September 2026 (Entwurf)
Diese Bedingungen gelten für alle Fördervereinbarungen, die über die Website orangefamily.bbu01.com im Rahmen des Mikrosponsoring-Programms „OrangeFamily – WE ARE ONE!“ geschlossen werden.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner des Förderers ist der BBU '01 e.V., Wiblinger Straße 37, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den Vorstand Andreas Oettel und Dr. Thomas Stoll, Vereinsregister Amtsgericht Ulm VR 720853 (nachfolgend „Verein“).
Abweichende Bedingungen des Förderers gelten nicht, es sei denn, der Verein hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand: Sponsoring, keine Spende
Gegenstand der Vereinbarung ist ein Sponsoring. Der Verein erbringt für den Beitrag des Förderers die im gebuchten Modul beschriebenen Werbe- und Kommunikationsleistungen (Gegenleistungen).
Es handelt sich nicht um eine Spende. Der Verein stellt keine Zuwendungsbestätigung aus, sondern eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
3. Zustandekommen der Vereinbarung
Mit dem Absenden des Buchungsformulars („Jetzt kostenpflichtig buchen“) gibt der Förderer ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Fördervereinbarung ab.
Die Vereinbarung kommt zustande, wenn der Verein die Buchung per E-Mail bestätigt. Die automatische Eingangsbestätigung mit der Fördervereinbarung als PDF gilt als Annahme, sofern der Verein die Buchung nicht innerhalb von fünf Werktagen ablehnt.
Der Verein kann eine Buchung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Inhalte, Produkte oder das Auftreten des Förderers mit den Werten des Vereins oder dem Jugendschutz unvereinbar sind. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet.
4. Module und Leistungen
Der Verein bietet die Module TEAM-PATE BASIC, TEAM-PATE PRO und CAMP-PATE an. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung; sie ist Bestandteil der Fördervereinbarung als PDF.
Die Leistungen sind standardisiert. Individuelle Abweichungen oder Nachverhandlungen sind nicht vorgesehen.
Der Verein erbringt die Leistungen nach Zahlungseingang des ersten Beitrags. Die Nennung auf der Website erfolgt nach Prüfung der übermittelten Angaben und, sofern hochgeladen, des Logos. Tickets und Dauerkarten beziehen sich auf Heimspiele der OrangeAcademy im OrangeCampus in der laufenden bzw. kommenden Saison; Spieltermine legt der Spielbetrieb fest.
5. Beiträge und Zahlung
Alle Beträge sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Beitrag wird je nach gewähltem Zahlungsintervall monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per E-Mail an die angegebene Adresse versandt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Buchung und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an orangefamily@bbu01.com).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Logos, Namen und Nutzungsrechte
Lädt der Förderer ein Logo hoch oder gibt einen Namen zur Veröffentlichung an, räumt er dem Verein für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Logo und Namen für die vereinbarten Werbeleistungen (Website, Camp-Display, Kommunikation) zu nutzen. Der Förderer versichert, dazu berechtigt zu sein.
Der Verein räumt dem Förderer für die Laufzeit das Recht ein, sich als „Partner der OrangeFamily des BBU '01 e.V.“ bzw. als „Partner der BBU '01 Regional-Camps“ zu bezeichnen. Die Verwendung von Logos des Vereins, der OrangeAcademy oder von ratiopharm ulm bedarf einer gesonderten Zustimmung.
Wünscht der Förderer keine Nennung, kann er dies im Formular („anonym“) angeben.
8. Haftung
Der Verein haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Fällt eine Leistung aus Gründen aus, die der Verein nicht zu vertreten hat (z. B. Absage von Spielen oder Camps durch den Verband oder Behörden), bietet der Verein eine gleichwertige Ersatzleistung an.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Förderern, die als Verbraucher (Privatperson) buchen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Förderer Unternehmer, ist Gerichtsstand Ulm.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Förderer in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht; auf diese Folge weist der Verein in der Mitteilung hin.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.